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Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

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Kein Bürgerentscheid

Erstelldatum31.08.2017

Standort der neuen Kindertagesstätte

Der Marktgemeinderat Schwanstetten hat sich gegen eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über den Standort der neuen Kindertagesstätte auf dem Bolzplatz am Ende der Further Straße entschieden. Ausschlaggebende Gründe waren zum einen formale Mängel, aber auch der dringende Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen, der eine weitere Verzögerung eigentlich nicht zulässt.

Vorausgegangen war dieser Entscheidung eine Unterschriftensammlung der Bürgerinitative „für den Erhalt des Bolzplatzes Further Straße in seiner ursprüng-lichen Form“. Gesammelt wurden durch die Unterstützer der Initiative 1.200 Unterschriften, wovon 908 gültig waren. Bereits 589 Unterschriften würden ausreichen, um ein Bürgerbegehren in Schwanstetten zu beantragen.

Trotzdem musste der Marktgemeinderat diesen Antrag aufgrund eines formellen Mangels zurückweisen, da die Unterschriftenlisten keine Begründung enthielten. Eine Begründung auf jeder einzelnen Liste ist nach geltender Rechtslage aber zwingend notwendig, damit sich der Gemeindebürger mit dem Sachverhalt bei Unterschriftserteilung auseinandersetzen kann. Es reicht nicht aus, dass Flyer den Unterschriftenlisten beigelegt werden.

Die beiden Gemeinderatsfraktionen - Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler – hatten parallel zu dem Antrag aus der Bürgerschaft eigene Anträge auf Durchführung eines sogenannten „Ratsbegehrens“ gestellt. Ein Ratsbegehren zielt auch auf eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger ab, mit dem Unterschied, dass die Fragestellung von den Verantwortlichen im Gremium festgelegt wird.

Auch für diese Anträge fanden sich im Gemeinderat keine Mehrheiten. Leicht gemacht, hatten sich die Räte auch diesmal ihre Entscheidung nicht. So wurde ausführlich das Für- und Wider der aktiven Bürgerbeteiligung in der Standortfrage der neuen Kindertagesstätte diskutiert und abgewogen.

Was spricht für und gegen den Bürgerentscheid?
Selbstverständlich war den Marktgemeinderatsmitgliedern die Bedeutung basis-demokratischer Entscheidungen mit Bürgerbeteiligung bewusst. Auch wurde dar-über diskutiert, ob die Abstimmung nur durch einen Formfehler in der Antrags-stellung scheitern sollte, da doch eine nicht von der Hand zu weisende Anzahl von Personen das Begehren unterschrieben hatten.

Allerdings handelt es sich bei der Neueinrichtung der Betreuungsplätze um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, die durch den gesetzlichen Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz noch verstärkt wurde. Für den Markt Schwanstetten gilt es deshalb – gerade aufgrund der bereits angespannten Platzsituation und der zu erwartenden Zuzüge in den beiden neuen Baugebieten – schnell zu handeln, da fehlende Betreuungsplätze finanzielle Konsequenzen für die Kommune nach sich ziehen könnten.

Auch wurde die Standortfrage und mögliche Alternativen in mehreren Gemeinde-ratssitzungen von allen Seiten beleuchtet und ausführlich geprüft. Mehrheitlich wurde dann der Beschluss für den Standort am Ende der Further Straße, der auch die Verlegung des Bolzplatzes in nördliche Richtung beinhaltete (Bericht des Schwabacher Tagblatts vom 23.06.2017), gefasst.

Fraglich war für den Rat nun, welche Außenwirkung erzielt wird, wenn ein Bür-gerentscheid über den Standort der neuen Kindertagesstätte durchgeführt würde. In Frage stand auch, ob bei Festlegung eines neuen Standortes im Rahmen eines Bürgerbegehrens nicht gleich das nächste Begehren, der dann wiederrum betroffenen Eltern und Anwohner, auf den Plan ruft. Dies würde dann eine weitere Verzögerung der gesamten Maßnahme mit sich ziehen, mit der Folge, dass ins-besondere Familien und die Allerjüngsten die Konsequenzen tragen müssten. Auch würde das selbstgesteckte Ziel der Marktgemeinde – ein familien- und kinderfreundliches Umfeld bieten zu können – in die Ferne rücken.
Angesichts der dann doch gewichtigen Argumente, entschied sich der Marktge-meinderat weiterhin am gewählten Standort Further Straße festzuhalten und ge-gen eine weitere Verzögerung und Durchführung eines Bürgerentscheids.