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Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

Erstelldatum02.09.2022

zur Entwässerungssatzung - Gültig ab Jan. 2023

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schwanstetten (BGS-EWS)

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat Schwanstetten hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 nachfolgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schwanstetten (BGS-EWS) beschlossen, welche hiermit bekanntgegeben wird:
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch§ 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBI. S. 74) und Art. 5, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993
(GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-1), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBI. S. 638), erlässt der Markt Schwanstetten folgende Satzung:

§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes
Schwanstetten vom 7. November 2016 wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„²Die Gebühr beträgt 1,76 Euro pro Kubikmeter Abwasser. "

2. § 10 a Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0, 33 Euro pro m2 pro Jahr."

§2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Diese Änderungssatzung, sowie die Stammsatzung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 09, Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten oder auf unserer Internetseite unter www.schwanstetten.de/service-verwaltung/verwaltung/ortsrecht eingesehen werden.

Schwanstetten, den 02.09.2022

Robert Pfann
Erster Bürgermeister

 

Zur Änderungssatzung >>> als PDF-Datei (PDF-Datei)