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Förderprogramm FERS
Erstelldatum26.09.2023
Änderungen des beliebten Förderprogramms für Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen (FERS)
Seit dem Jahr 2015 fördert der Markt Schwanstetten die Umsetzung von Energie- und Ressourcen-Sparmaßnahmen im Gemeindegebiet. Das Förderprogramm soll die Gemeindebürger in ihren ressourcensparenden Entscheidungen, wie der Anschaffung einer energieeffizienten Waschmaschine oder dem Austausch der Heizung, bestärken und finanziell unterstützen.
Zum 01.07.2023 wurde das Förderprogramm in zwei Punkten angepasst. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Richtlinie für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude geändert. In diese wurde ein Kumulierungsverbot mitaufgenommen, welches die Inanspruchnahme einer Bundesförderung und einer weiteren Förderung aus öffentlichen Mitteln untersagt. Aus diesem Grund darf eine Förderung der Energieberatung für Wohngebäude aktuell nur über die BAFA erfolgen, wodurch diese Förderkategorie von gemeindlicher Seite ausgesetzt werden muss.
Neben der Energieberatung für Wohngebäude wurde auch die Sparte „Energetische Maßnahmen“ redaktionell geändert. Die steigende Beliebtheit der Gemeindebürger, an der Anschaffung eines Balkonkraftwerks, oder auch Stecker-Solaranlage genannt, wurde zum Anlass genommen, der klassischen Photovoltaikanlage und dem Balkonkraftwerk eigene Bereiche in dem Förderprogramm zu widmen. Hierdurch können die beiden Maßnahmen genauer hinsichtlich ihrer Fördervoraussetzungen und den zugehörigen Antragsunterlagen unterschieden werden.
Das aktuelle Förderprogramm mit seinen zahlreichen Förderkategorien ist auf der Homepage des Marktes Schwanstetten unter nachfolgenden Link einsehbar: www.schwanstetten.de/service-verwaltung/verwaltung/dienstleistungen/foerderrichtlinien
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Kämmerer Marcel Roder unter der Telefonnummer 09170 289-22 zur Verfügung