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Bürgermeisterbrief im Februar 2024
Erstelldatum30.01.2024
Bürgermeister Robert Pfann informiert
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 11.11. um 11:11 Uhr wurde die „fünfte“ Jahreszeit eingeläutet; der Beginn des Karnevals, das verrückteste aller deutschen Feste. Auch in unserer Gemeinde hat der Schwander Carnelvals Club an der „Dämmerung“ mit einem kurzweiligen und schwungvollen Programm seiner Aktiven für einen gelungenen Start in den Fasching gesorgt.
Nur gut, dass uns die Karnevalisten in einer von Krisen und Kriegen gebeutelten Zeit die Möglichkeit geben, vom tristen Alltag mit all den bedrückenden Dingen eine Auszeit zu nehmen und uns die heitere Seite des Lebens zeigen.
Ganz viel zur Leichtigkeit des Seins wird der SCC mit seinen Aktivitäten beitragen. Damit die Auftritte wieder wunderbar klappen, trainieren die großen und kleinen Akteure das ganze Jahr über schon fleißig. Freuen Sie sich auf erfrischende, gekonnte und witzige Choreografien der Garden, Tanzmariechen, „Heißen Feger“, Majoretten und anderen Beiträgen von Mitwirkenden.
Besuchen Sie bitte die Veranstaltungen des SCC und sparen auch nicht mit dem Applaus, denn der ist bekanntlich des Künstlers Brot und zugleich Anerkennung für das bemerkenswerte Engagement für fränkisches Faschingsbrauchtum.
Großes Lob den Verantwortlichen, dem Trainer- und Betreuerstab, dem Elferrat und Hofstaat, den Gönnern sowie Helfern vor und hinter der Bühne für ihren hohen ehrenamtlichen Einsatz beim SCC. Sie schaffen hervorragende Rahmenbedingungen für eine famose Jugendarbeit und sind Garanten, dass unsere Gemeinde bereits seit sechs Jahrzehnten eine Faschings-Hochburg ist.
An der Inthronisation habe ich gerne den Rathausschlüssel an das charmante Schwander Prinzenpaar Markus I. und Tanja II. übergeben, die nun bis zum Aschermittwoch die närrische Regentschaft übernommen haben.
Um einige Vorhaben ist es seit einiger Zeit still geworden. Zeit also, Sie über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Baugebiet Oberlohe
Zur Erinnerung: Im Bauleitplanverfahren sind wir mit zwei Planvarianten in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger der öffentlichen Belange (TÖB) gestartet. Planvariante 1 sieht die Aufteilung des Baugebiets in einen nördlichen und südlichen Teil vor. Die Verkehrserschließung für den Norden soll über die Sperbersloher Straße und für die kleinere im Süden geplante Bebauung über den Köhler- und Ginsterweg. Bei der Planvariante 2 ist vorgesehen, den Verkehr für das gesamte Baugebiet ausschließlich über die Sperbersloher Straße zu erschließen.
Eine vorangegangene Verkehrsuntersuchung durch die PB Consult GmbH hat beide Varianten als durchführbar bewertet, wobei die Planvariante 1 mit der Aufteilung des Verkehrs präferiert wird.
Die frühzeitige Beteiligung ist schon seit längerem gelaufen. Allerdings ist für eine abschließende Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen im Marktgemeinderat das Ergebnis des Schallschutzgutachtens erforderlich. Das Ingenieurbüro Messinger & Schwarz wurde damit beauftragt, die Immissionen hinsichtlich der vorhandenen Einrichtungen (Freizeitanlagen, Schule, Bauhof, Wohnbestand…) und des möglichen Verkehrs aufgrund der geplanten Wohnbauausweisung zu untersuchen.
In einer Besprechung zu den ersten Erhebungen des Ingenieurbüros wurden seitens des Landratsamtes Roth noch Hinweise auf zu berücksichtigende Lärmquellen und aktuelle Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz gegeben. Zurzeit wird das Lärmschutzgutachten entsprechend überarbeitet. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit die Ergebnisse des Gutachtens Auswirkungen auf die bisherigen Planungen haben werden.
Wenn es soweit ist, dass die eingegangenen Stellungnahmen im Gremium gegen- und untereinander gerecht abgewogen werden können, werden diese sowie auch das Schallschutzgutachten auf unserer Homepage unter der Rubrik Bürgerinfoportal veröffentlicht. Bitte beachten Sie insofern unsere Sitzungs-Bekanntmachungen.
Zur weiteren Vorgehensweise sei angemerkt, dass der überarbeitete Entwurf nach Billigung durch den Rat wiederum öffentlich ausgelegt wird. In diesem Zusammenhang wird dann auch entscheiden, mit welcher Planungsvariante das Verfahren seine Fortsetzung finden soll.
Auch hier hat die Öffentlichkeit und TÖB erneut die Möglichkeit, zu noch nicht behandelten Thematiken Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans
Mit dem Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP) soll der Rahmen für die Entwicklung der Gemeinde geschaffen werden. Der aktuell gültige FNP/LP ist bereits über 30 Jahre alt und in vielen Bereichen auch schon umgesetzt worden. Mit dem in der Neuaufstellung befindlichen FNP sollen deshalb die Eckpfeiler der Gemeindeentwicklung für die nächsten 15 Jahren gesetzt werden. Wo und in welchem Umfang soll sich Schwanstetten hinsichtlich des Wohnungsbaus, des Gemeinbedarfs (z. B. Feuerwehrzentrale, Kinderbetreuung…), der Ansiedelung von Gewerbe usw. entwickeln? Dies alles natürlich unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange wie Bannwald- und Landschutzgebiete, Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, welche im LP dargestellt werden.
Es wurden inzwischen zwei Bürgerinfoveranstaltungen abgehalten, der Marktgemeinderat hat sich bei drei Workshops mit dem TeamBüro Markert intensiv mit der Gemeindeentwicklung auseinandergesetzt und ergänzend dazu wurden drei Arbeitskreise zu verschiedenen Themen wie
- Natur, Landwirtschaft und Energie
- Verkehr und Gewerbe
- Soziales, Freizeit und Demographie
mit Organisationen/Experten vor Ort durchgeführt.
Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat das Gremium einen Planentwurf erarbeitet, welcher im November 2022 zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB beschlossen wurde. Wenn Sie diese Ausgabe in den Händen halten, dürfte im Sitzungsmonat Januar die Abwägungsberatung in den Gremien gelaufen sein. Hier gilt im Übrigen das gleiche Verfahrensprozedere wie beim Bebauungsplan für das Baugebiet Oberlohe.
Wohnanlage Alte Straße
Das Projekt barrierefreies Wohnen mit sozialen Nutzungen wie Arztpraxis, Demenz-WG, Begegnungsraum lässt sich aufgrund der Auswirkungen der Pandemie und des Ukraine-Kriegs, insbesondere der stark gestiegenen Baukosten und Darlehenszinsen, auf nicht absehbare Zeit zu finanziell vertretbaren Konditionen leider nicht realisieren. Die bisherigen Gespräche und Abklärungen haben zudem gezeigt, dass eine ambulant betreute Wohngemeinschaft in einem Neubau nur sehr schwer finanziell darstellbar ist. Eher machbar scheint sich ein derartiges Vorhaben in einem Bestandsgebäude umsetzen zu lassen. Wie dem auch sei, selbst der geplante barrierefreie Wohnungsbau liegt zunächst „auf Eis“ und es bleibt zu hoffen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wieder annähernd normalisieren.
Über diese Themen sowie andere Projekte halte ich Sie gerne an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Es grüßt herzlichst
Ihr
Robert Pfann
Erster Bürgermeister