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Hundehalter sind sich oftmals gar nicht im Klaren darüber, welche Probleme sie und ihr vierbeiniger Liebling hervorrufen. Hundekot verschlechtert nicht nur das Ortsbild und ist eklig, sondern enthält auch Krankheitskeime und Parasiten. Sowohl Menschen als auch Tiere können sich beispielsweise mit Salmonellen oder Bandwürmern anstecken. Eine Infektion mit dem Hundebandwurm kann für den Menschen lebensbedrohliche Folgen haben.
Die Gemeindeverwaltung appelliert deshalb an die Vernunft aller Hundehalter:
Bitte packen Sie das Geschäft Ihres Vierbeiners in eine Tüte und entsorgen diese zu Hause oder in einem öffentlichen Müllbehälter.
Spezielle Tütenspender und Abfallbehälter für den Hundekot finden Sie
im Ortsteil Schwand
- Rednitzhembacher Straße
- Grünanlage Nürnberger Straße/Ecke Schulgasse
- Kreuzung Lohweg/Hasenweg
- Am Bienengarten
- Enger Weg
- Ginsterweg
- Info-Haus neben dem Rathaus
im Ortsteil Leerstetten
- Grünanlage Schwander Straße/Einmündung Hauptstraße
- Grünanlage an den Parkflächen Further Straße
- AWO-Kita „Sonnenschein“, Sonnenstraße
- Ringstraße (bei Tierarztpraxis Muck)
- Wendelsteiner Weg
- Brunnenstraße
- Siemensstraße
im Ortsteil Mittelhembach
- Kirchenweg/Siegfriedstraße
im Ortsteil Harm
- Harmer Weiher (auf Höhe des Ortsplans)
Die gemeindliche Reinigungs- und Sicherungsverordnung verbietet strikt, öffentliche Flächen durch Tiere verunreinigen zu lassen. Eine ausreichende Anzahl Tüten oder Behältnisse für den Hundekot sind beim Hundespaziergang mitzuführen. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte nutzen Sie deshalb die vorhandenen Hundetoiletten. Gerne können Sie sich auch Tüten im Rathaus geben lassen.
Halten Sie sich bitte auch an das Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen. Felder und Wiesen dürfen während der Nutzzeit (in der Regel 01. April bis 01. Oktober) nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Das Verbot gilt für Mensch und Tier! Hundekot führt dazu, dass Erntegüter und Futtermittel verunreinigt werden. Dies zieht für die Landwirte erhebliche finanzielle Einbußen nach sich. Es drohen deshalb nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz hohe Bußgelder.
Ihre Mitbürger werden es Ihnen danken, wenn Sie sich an die Gassi-Geh-Regeln halten!
Weitere Informationen:
Dominic Nowak, Ordnungsamt
Tel. 09170 289 11
Bild: Hundekot © GiZGRAPHICS- fotolia.com