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Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

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Pflanzen
Service & Verwaltung

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Bürgermeisterbrief Mai 2024

Erstelldatum23.04.2024

Bürgermeister Robert Pfann informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

„Alles neu macht der Mai“ ist eine bekannte Redewendung und wird in einem Frühlingslied besungen, das der Schriftsteller Hermann Adam 1820 geschrieben hat. Übrigens: Es wird auf die Melodie von „Hänschen klein“ gesungen. Der „Wonnemonat“ Mai steht für das Aufblühen der Natur und ist somit ein Symbol für Aufbruchsstimmung: Endlich wieder raus!

Walpurgismarkt am 1. Mai

Mit diesen schönen Aussichten leite ich auf den Walpurgismarkt über. Die örtlichen Vereine und Institutionen sowie Vieranten und Händler werden die Marktfläche vor dem Rathaus wieder mit Leben erfüllen. Freuen Sie sich auf ein reichhaltiges Kulinarik- und Warenangebot. Der verführerische Duft von Gegrilltem, gebrannten Mandeln sowie französische Spezialitäten aus unserer Partnergemeinde La Haye sorgen für einen wahren Gaumengenuss. Erfreulich ist, dass wir die Lücke der Floristik und Gartenpflanzen mit „Christinas Gewächshäusla“ aus Wendelstein/Sorg schließen konnten. Ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm wird zudem in bewährter Weise für gute Unterhaltung sorgen.

   

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Dieser besteht ab dem Schuljahr 2026/27 für alle Kinder der ersten Schulklassen. In den drei darauffolgenden Schuljahren wird dieser Anspruch schrittweise auf die weiteren Jahrgangsstufen ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 können dann alle Grundschüler ein Angebot der Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, dies ist aber kein muss.

Was bedeutet Ganztagsbetreuung?

Ganztagsbetreuung bedeutet, dass die Kinder montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr betreut werden. Die Unterrichtszeit ist hierbei eingeschlossen. Schließzeiten während der Schulferien von maximal vier Wochen sind möglich.

Wie kann der Rechtsanspruch erfüllt werden?

Dieser kann durch verschiedene Angebote wie z. B. Offener Ganztag, Kooperativer Ganztag, verlängerte Mittagsbetreuung oder Hortplätze erfüllt werden.

Ganztagsschulangebote sind kostenfrei. Sie decken jedoch weder den Freitagnachmittag noch eine Ferienbetreuung ab. Um diese Lücke zu schließen, müssten gebührenpflichtige Angebote organisiert werden. Zudem besteht eine Anwesenheitspflicht und die Anmeldung ist grundsätzlich für ein Schuljahr verbindlich. Ob in der darauffolgenden Jahrgangsstufe eine Ganztagsklasse zustande kommt, hängt von ausreichenden Anmeldungen ab, ist also nicht gesichert.

Hortplätze sind für die Familien gebührenpflichtig, beinhalten aber sowohl den Freitagnachmittag als auch die Ferienbetreuung. Neben dem eingesetzten pädagogischen Fachpersonal bietet der Hort eine verlässliche Betreuung.

Elternbefragung

Genau diese Punkte – Betreuung am Freitagnachmittag und in den Ferien, Fachkompetenz des Personals und Verlässlichkeit – war den meisten der an der Befragung teilgenommenen Eltern wichtig. Ebenso hat sich eine deutliche Mehrheit der Eltern für ein Hortangebot ausgesprochen.

Örtliche Situation

Die Erfahrung, dass ein schulisches Ganztagesangebot wegen fehlender Anmeldung nicht zustande kommt, musste bereits in 2019 an unserer Grundschule gemacht werden. Damals hatte der Marktgemeinderat die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Schritte für die Einführung eines Offenen Ganztageszugs durchzuführen.

Da nicht ausreichend Schülerinnen und Schüler dafür angemeldet wurden, konnte kein Ganztageszug eingerichtet werden. Es wurde deshalb das Angebot an Hortplätzen weiter ausgebaut. In vier Einrichtungen stehen aktuell 170 Plätze zur Verfügung. Bei 257 Grundschülern entspricht dies einer Deckungsquote von 66 %.

Zukünftiger Bedarf

Das Bayerische Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales geht davon aus, dass der Bedarf an Ganztagsplätzen für Schulkinder bis 2029 auf 80 % steigen wird.

Anhand der Schülerprognosen für die nächsten Jahre nimmt die Verwaltung an, dass zur Erreichung dieses Ziels eine zusätzliche Platzzahl von 50 als ungefährer Mittelwert anzustreben ist.

Lösungsvorschlag

In den vergangenen Monaten führte die Verwaltung Gespräche mit den örtlichen Kindertagesstätten, der Leitung der Grundschule Schwanstetten, dem Landratsamt Roth und der Regierung von Mittelfranken. Im Ergebnis halten die Beteiligten es für sinnvoll, den zukünftigen Bedarf an Ganztagsbetreuung über den Ausbau von Hortplätzen zu decken und dies in Zusammenarbeit mit dem bereits an der Grundschule etablierten Hort der evangelischen Kirchengemeinde Schwand vorzunehmen. Alle anderen örtlichen Horte würden unverändert bestehen bleiben.

Grundsätzlich stehen die Räume der Grundschule – bis auf wenige Ausnahmen - am Nachmittag leer. Aktuell nutzt der Hort einen Trakt und zusätzlich den Mehrzweckraum im Erdgeschoss der Grundschule. Dem von der Fachaufsicht unterbreiteten Raumvorschlag über die Erweiterung des Hortbetriebs stehen sowohl die Hort- als auch Schulleitung positiv gegenüber. Demnach soll der unmittelbar an den Hort angrenzende Bereich Schulleitung, Sekretariat und Lehrerzimmer künftig dem Hortbetrieb zur Verfügung stehen.

Die Lehrer- und Verwaltungsräume sollen wiederum in den östlichen Gebäudetrakt der Grundschule verlegt werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass das Mittagessen in den vorhandenen Räumen stattfinden könnte und kein gesonderter Neubau erforderlich wäre.

Vorbehaltlich dessen, dass der Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung den Hortausbau zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung entsprechend beschließt, wird im nächsten Schritt ein Planer beauftragt. Er soll für die geplante Umnutzung der Räume die technische Umsetzbarkeit prüfen und Kosten ermitteln.
 

Kommunale Wärmeplanung beauftragt

In der März-Ausgabe des BürgerInfos hatte ich Sie in meinen Bürgerbrief über das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz informiert. Derzeit liegt vom Freistaat Bayern noch kein Gesetz- bzw. Verordnungsentwurf für die Umsetzungsregelungen vor.

Trotz noch fehlender Regelungen hat die Gemeindeverwaltung bereits im letzten Jahr vorsorglich eine Förderung für die Wärmeplanung beantragt. Von der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH liegt uns inzwischen auch ein befristeter Förderbescheid vor. Demnach kann die Gemeinde eine Förderung von 90 %, höchstens jedoch 80.347 EUR erhalten.

Um den Förderbescheid nicht verfallen zu lassen, haben wir sechs Fachplaner bzw. Institute zur Abgabe eines Angebots gebeten. Von diesen haben nur zwei ein Angebot abgegeben. Die Planungsleistung für die kommunale Wärmeplanung wurde an das wenigstnehmende Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH in Rosenheim mit einer Angebotssumme von 31.951,50 EUR vergeben. Aufgrund der staatlichen Förderung beträgt der Gemeindeanteil 3.195,15 EUR.

Brückensanierung

Als Straßenbaulastträger ist die Gemeinde unter anderem dazu verpflichtet, ihre Brückenbauwerke in regelmäßigen Abständen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die Brücke in der Brückenstraße im Ortsteil Mittelhembach zu sanieren ist. Für die Planung der Sanierung wurden vier Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nur zwei Angebote sind abgegeben worden. Die Planungsleistung für die Brückensanierung wurde an das Ingenieurbüro Wolfrum in Nürnberg als Günstigstbietender mit einem Honorar von 41.994,49 EUR vergeben.

 

Toilettenwagen

Die Anmietung eines Toilettenwagens für die Kirchweihen gestaltet sich zusehends immer schwieriger. Die Gemeinde hat deshalb im letzten Jahr einen eigenen Toilettenwagen angeschafft. Dieser steht auch örtlichen Vereinen/Institutionen (Gebühr pro Nutzungstag 25 EUR) und Gewerbetreibenden sowie Gemeindebürgern (Gebühr pro Nutzungstag 75 EUR) zur Ausleihe zur Verfügung. Die Kaution beträgt zur Sicherstellung einer gründlichen Reinigung 150 EUR. Die Verleihbedingungen sind auf der Homepage unter der Rubrik „Kultur und Freizeit/Toilettenwagen“ abrufbar. Ab 01.01.2025 tritt für die Gemeinde § 2b Umsatzsteuergesetz in Kraft. Damit wird sich die Gebühr um die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.

Pfingsten

Im Christentum wird an Pfingsten die Aussendung des Heiligen Geistes gefeiert. Was ist der Heilige Geist? Er ist ein warmer Sonnenstrahl, der direkt ins Herz trifft und es ganz mit Licht und Liebe ausfüllt.

So wünsche ich Ihnen frohe Pfingsttage und eine erholsame Urlaubs- und Ferienzeit!

 

Es grüßt herzlichst

Ihr

Robert Pfann

Erster Bürgermeister