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Das Passamt informiert
Urlaubszeit - Reisezeit
Ausweispflicht
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise).
Wer keinen gültigen Personalausweis besitzt und sich auch nicht mit einem gültigen Reisepass ausweisen kann, handelt ordnungswidrig und kann mit Verwarnungsgeld oder auch mit Geldbuße belegt werden.
Jeder Deutsche (ab Geburt), der in die BRD ein- bzw. ausreist, ist verpflichtet, einen (vorläufigen) Reisepass oder einen (vorläufigen) Personalausweis mitzuführen, um sich damit über seine Person ausweisen zu können.
Gültigkeit der Dokumente
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die Personalausweise und Reisepässe 6 Jahre.
Nach Vollendung des 24. Lebensjahres werden die Ausweisedokumente grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Vorläufige Reisepässe sind ein Jahr, vorläufige Personalausweise drei Monate gültig. Eine Verlängerung von Ausweisdokumenten ist nicht möglich!
Ab 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden.
Antragstellung
Die Dauer zwischen Beantragung und Auslieferung für Personalausweise beträgt ca. 2-3 Wochen und für Reisepässe beträgt ca. 4-6 Wochen.
Dies gilt auch für Dokumente von Kindern und ist bei der Planung Ihrer nächsten Reise unbedingt zu berücksichtigen, eine sofortige Ausstellung wie bei den Kinderreisepässen ist bei den regulären Ausweisdokumenten nicht möglich, ausgenommen vorläufige Ausweise.
Für die Beantragung aller Ausweis- und Passdokumente sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:
- bisheriges Ausweisdokument (wenn noch kein Ausweis vorhanden Geburtsurkunde im Original)
- persönliches Erscheinen (Eine Vertretung, auch mit Vollmacht, ist nicht möglich)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein Jahr (45 mm hoch, 35 mm breit)
Bei Kindern ist bei der Beantragung eines Ausweisdokuments die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (bzw. ein Sorgerechtsbeschluss/ eine Negativbescheinigung) vorzulegen. Ab 6 Jahren gilt die Fingerabdruck-Pflicht für die Beantragung von Personalausweisen und regulären Reisepässen. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder bei allen Passarten selbst unterschreiben. Ab dem 16. Lebensjahr darf ausschließlich der Personalausweis alleine vom Kind beantragt werden. Sollte Ihr Kind noch keinen von uns ausgestellten Ausweis besitzen ist die persönliche Anwesenheit bei Beantragung notwendig.
Die vorstehenden Informationen beziehen sich nur auf einen kleinen Teil der wichtigsten derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften. Da sich auch die Einreisebestimmungen oft sehr kurzfristig ändern, kann von den Passbehörden dazu keine verbindliche Auskunft gegeben werden. Verbindliche und aktuelle Informationen erteilen die zuständigen Botschaften und Konsulate der betroffenen Länder oder unter www.auswaertigesamt.de.
Weitere Informationen:
Passamt, Tel. 09170/289-0
Vanessa Bogatscher, Miriam Deß, Jana Klingler