Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Schwanstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Schwanstetten

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Pflanzen
Service & Verwaltung

Hauptbereich

Leinenpflicht für Hunde

Erstelldatum28.05.2024

Das Ordnungsamt informiert

Der Frühling lockt viele Menschen ins Freie, macht Lust auf Spaziergänge, Joggen oder Spielplatzbesuche. Auch Hunde kommen voll auf ihre Kosten, wenn Herrchen oder Frauchen ihnen viel Auslauf bieten und sie von der Leine nehmen. In letzter Zeit mehren sich aber Anrufe und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über freilaufende Hunde. Spaziergänger, Anwohner und Familien mit Kindern in Wohngebieten oder auf Spielplätzen fühlen sich durch Hunde gestört oder haben Angst vor ihnen.

Wo gehören Hunde an die Leine?

Nach der „Verordnung über das freie Umherlaufen von Kampfhunden und großen Hunden“ der Marktgemeinde Schwanstetten vom 02. April 2011 gilt Folgendes:

Kampfhunde (wie z.B. Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) sind auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet zu jeder Zeit an einer höchstens 120 cm langen Leine zu führen.

Große Hunde sind zu jeder Zeit in folgenden Bereichen an der Leine zu führen:

  • auf den Grünanlagen am Rathausplatz
  • auf dem Fuß- und Radweg von Leerstetten nach Schwand (Leerstetter Weg)
  • auf allen ausgewiesenen Fuß- und Radwegen
  • in allen ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen)
  • auf den Schulwegen (Alte Straße, Schwander Straße, Sonnenstraße)
  • in einem Umkreis von 100 m um Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Seniorenwohnanlagen
  • auf dem Trimm-Dich-Pfad und dem näheren Umgriff

Als große Hunde gelten erwachsene Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen. Erwachsene Hunde der Rassen Schäferhunde, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.

Von Kinderspielplätzen und deren näheren Umgriff sind Kampfhunde und große Hunde fernzuhalten; auch ein Mitführen an der Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet.

Eine Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des Leinenzwangs kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

Grundsätzlich sollte jeder Hundebesitzer darauf achten, dass freilaufende Hunde, auch wenn sie nicht unter die oben genannte Verordnung fallen und brav bei Fuß gehen, prinzipiell in der Nähe von spielenden Kindern nichts zu suchen haben. Dies gilt besonders auf Kinderspielplätzen, in der Nähe von Kindergärten und Schulen.