Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Schwanstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Archiv: Markt Schwanstetten

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Pflanzen
Service & Verwaltung

Hauptbereich

Aktueller Stand der Änderung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet" in Schwand

Erstelldatum09.12.2014

Im Wochenendhausgebiet sind zum Teil die baulichen Maße von 54 m² deutlich überschritten, nicht zulässige Nebengebäude wie z.B. Carports wurden errichtet und insbesondere das untersagte dauerhafte Wohnen ist allgegenwärtig.

Im Wochenendhausgebiet sind zum Teil die baulichen Maße von 54 m² deutlich überschritten, nicht zulässige Nebengebäude wie z.B. Carports wurden errichtet und insbesondere das untersagte dauerhafte Wohnen ist allgegenwärtig. Der Marktgemeinderat hat deshalb im August 2012 beschlossen, den Bebauungsplan für diesen Bereich in ein reines bzw. allgemeines Wohngebiet zu ändern, um – soweit rechtlich möglich – die vorhandenen Überschreitungen auf eine rechtmäßige Basis zu stellen. Gleichzeitig können so zuverlässige Rahmenbedingungen für künftige Bauvorhaben geschaffen werden.

Neue Festsetzungen geplant
Die vom Planungsbüro Grosser-Seeger durchgeführte Bestandsaufnahme, die Eigentümerbefragung und die Infoveranstaltung am 18. März 2014 sind in den Bebauungsplanentwurf miteingeflossen.

Der dabei unter anderem geäußerte Wunsch auf Dauerwohnen und Beibehalten des Wochenendgebietscharakters wurde berücksichtigt. So soll die Grundflächenzahl nur 0,2 betragen, wobei die mit einem Wohngebäude bebaubare Grundfläche 130 m² nicht überschreiten darf. Um also das Maximum verwirklichen zu können, muss das Grundstück mindestens 650 m² groß sein. Die bauliche Höhe des Wohnhauses soll mit der Festsetzung der maximalen Traufhöhe auf 4,30 m begrenzt werden. Andererseits sind Kniestöcke bis zu einer maximalen Höhe von 50 cm zulässig.

Ferner soll der Meisenweg eine Verbindung mit dem unteren Lohweg erhalten, damit insbesondere alle Grundstücke von der Müllabfuhr angefahren werden können. Auch bisher schon war der Ringschluss aus Loh-, Staren- und Meisenweg im Bebauungsplan vorgesehen.

Entwässerungskonzept erforderlich
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde im Sommer des letzten Jahres im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Von den Behörden gingen sieben Stellungnahmen ein, während sich die Öffentlichkeit mit 14 Stellungnahmen – darunter zwei Sammelstellungnahmen mit mehr als 100 Unterschriften –beteiligt hat. Eine Beratung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen im Gremium musste zurückgestellt werden, weil das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) ein Entwässerungskonzept für das Oberflächenwasser gefordert hat. Trotz rechtzeitiger Abstimmungsgespräche mit dem WWA haben wir leider erst im Zuge der frühzeitigen Beteiligung den Hinweis erhalten, dass wegen des nicht ausreichend vorhandenen Grundwasserabstands im südlichen Bereich des Wochenendgebiets ein Konzept für die Entsorgung des Niederschlagswassers notwendig ist. Das Planungsbüro Wolfrum wurde nun mit der Erarbeitung eines solchen Konzepts beauftragt, das aufzeigen soll, welche Möglichkeiten zur Versickerung bzw. Ableitung des Regenwassers bestehen. Die Kosten der Entwässerungslösung, die auf die Anlieger umgelegt werden müssten, werden ebenfalls ermittelt.

Selbst bei Beibehalten der bisher zulässigen Gebäudegröße von 54 m² Grundfläche muss davon ausgegangen werden, dass das Regenwasser Probleme bereiten wird und Nachbarschaftsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Also auch vor dem Hintergrund von möglichen Haftungsansprüchen muss versucht werden, die Oberflächenwasserproblematik in den Griff zu bekommen.

Kleinkläranlagen ausnahmsweise möglich
Zumindest hat das Amt bestätigt, dass aufgrund der Randbedingungen im vorliegenden Fall ausnahmsweise Kleinkläranlagen für die Abwasserbeseitigung möglich sind. Nähere und aktuelle Informationen zum Verfahrensstand der Bebauungsplanänderung können Sie auf unserer Homepage unter http://www.schwanstetten.de/de/service-verwaltung/wochenendhausgebiet/ bzw. http://buergerinfo-schwanstetten.de/infobi.php erhalten.

Zum Download des Bebauungsplans klicken Sie bitte auf nachfolgende Pdf-Datei: