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Umzugshelfer
Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken sollten.
An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb Schwanstettens umziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung ummelden. Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Schwanstetten ziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr haben. Ansonsten informiert die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind den Markt Schwanstetten nachdem Sie sich dort angemeldet haben.
Umschreibung des Kraftfahrzeugs
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug umschreiben. Für die Umschreibung, Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist im Landkreis Roth das Landratsamt Roth, KfZ-Zulassungsstelle, zuständig.
Landratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
09171 81-10
09171 81-1328
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Abfallbeseitigung
Für die Abfallbeseitigung ist im Landkreis Roth das Landratsamt Roth, Abfallwirtschaftsamt, zuständig. Meldungen eines Wohnungswechsels sind dort in der Regel jedoch nicht erforderlich.
Strom-, Gas- und Wasserbezug
Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.
Telefonanschluss
Den Telefonanschluss können Sie unter 0800 3301000 beantragen. Abmeldungen richten Sie schriftlich an:
Deutsche Telekom AG
- Niederlassung Ansbach
Rettistraße 56
91522 Ansbach
Kabelanschluss
Für Abmeldungen und Anmeldungen von Kabelanschlüsse ist Ihr Ansprechpartner die Kabel Deutschland GmbH (www.kabeldeutschland.de). Den Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0180 5233325. Störungen können telefonisch unter 0180 5266625 gemeldet werden.
Rundfunk- und Fernsehgebühren
Änderungsformulare erhalten Sie bei Banken und Sparkassen oder online bei der www.rundfunkbeitrag.de/kontakt
Post
Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen Nachsendeantrag stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden Online-Service an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren Briefkasten zu beschriften.
Kindergarten und Schule
Die An- und Abmeldungen erfolgen direkt in dem jeweiligen Kindergarten oder der Schule.
Weitere Mitteilungen
Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig. Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und Zeitungsverlage.